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Umbau der Dörpfeldstrasse


Ausgangslage

Der an der Köpenicker Straße / Ecke Adlergestell entstehende Betriebshof Adlershof erfordert den Ausbau der Anschlussstellen im Streckennetz, um in Stoßzeiten alle ein- und aussetzenden Züge in das Streckennetz zu schicken. Hierzu plant die BVG den zweigleisigen Ausbau der Dörpfeldstraße und die Herstellung barrierefreier Haltestellen in Adlershof.

Derzeitig weist die Dörpfeldstraße zwischen Marktplatz und Anna-Seghers-Straße eine eingleisige mittige Gleislage auf. Die Dörpfeldstraße zeichnet sich durch einen schmalen Straßenquerschnittsbereich von 14,90 m an der schmalsten und 18,35 m an der breitesten Stelle aus. Innerhalb des Spielraums müssen Fußgänger*innen, Radfahrende, der ÖPNV und der MIV untergebracht werden. Zudem soll die Geschäftsstraße ihrer Funktion für den Kiez gerecht werden und zu einem attraktiven, lebendigen Zentrum entwickelt werden.

Umbau der Dörpfeldstraße bildet eine der Schlüsselmaßnahmen im Fördergebiet. Um die Dörpfeldstraße als Gesamtmaßnahme umzusetzen, muss eine integrierte Abstimmung und Planung mit Fachämtern des Bezirkes, den Senatsverwaltungen, der BVG und den BWB sowie im Diskurs mit Bewohner*innen, Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden erfolgen.

Seit 2015 wurde sich im Rahmen verschiedener Konzepte, darunter das IVFK, mit den Aspekten des Umbaus auseinandergesetzt. Folgende tragende Aspekte fließen seitens des Förderprogramms LZQ in die Planungen ein:

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger, 
  • Verbesserung des Lieferverkehrs und der Haltesituation, 
  • Verbesserung der Querungsmöglichkeiten, 
  • Qualifizierung der Fußgängerbereiche, 
  • zweispuriger Ausbau der Straßenbahn, 
  • Reduzierung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen, 
  • Verringerung des übergeordneten Durchgangsverkehrs 

     

Umbauvarianten

Seither wurden verschiedene Umbauvarianten erarbeitet, welche mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt und im Rahmen mehrerer Beteiligungsveranstaltungen mit den Bürger*innen erörtert und diskutiert wurden. Im Zuge des IVFK wurde ein Querschnittsvergleich vom Planungsbüro Gruppe Planwerk und Hoffmann Leichter initiiert, der alle Anforderungen der Verkehrsteilnehmenden an die Dörpfeldstraße darstellt. Dabei zeigte sich, dass der ideale Querschnitt aufgrund der geringen Breite nicht zu leisten ist. Im ersten Schritt fand 2019 ein moderiertes Werkstattgespräch statt, in der unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Grundlagen für fünf Querschnittsvarianten der Dörpfeldstraße erarbeitet wurden. Durch die Covid-19-Pandemie fand eine Onlinebeteiligung über die Beteiligungsplattform mein.berlin.de statt. In dieser Dialogphase kam es vorerst zu keiner Einigung.

Nach einer Evaluierung der Varianten wurde zuletzt Professor Gerlach als externer Verkehrssicherheitsexperte durch den Bezirk beauftragt, welcher in einem unabhängigen Gutachten die bisherigen Umbauvarianten und die veränderte verkehrliche Situation untersuchte.

Aus den Erkenntnissen wurde eine Umbauvariante (Variante G) entwickelt, welche von allen Beteiligten, darunter dem Bezirksamt, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Fördergeberin und auch vom Kiezbeirat, als Interessenvertretung der Bürger*innen, akzeptiert wurde. Die Variante G zielt auf die einheitlichen Zonierung des Straßenraumes. Für die Verkehrsführung wird in beiden Richtungen eine Mischnutzung der Fahrbahn zwischen Kraftfahrzeugen und Tram vorgesehen. Somit kann der Rad- und Fußverkehr getrennt erfolgen. Zudem wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angedacht. Das Gutachten wurde im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Januar 2022 vorgestellt.

Folgende Aspekte beinhaltet die Variante G:

• die Verbreiterung der Gehwegbreiten
• eine 8,50 m breite Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen à 2,75 m für den MIV sowie den straßen- und schienengebundenen ÖPNV
• 1,50 m breite Schutzstreifen für Radfahrende (im Haltestellenbereich führen diese verschmälert auf den Gehweg, hinter dem Ausstiegsbereich)
• Eine gepaarte Anordnung der Haltestellenbereiche im Abschnitt Wassermannstraße sowie auf Höhe des Marktplatzes
• Geschütztes Queren der Straßenseiten durch Lichtsignalanlagen-Bereiche (LSA)
• die Schaffung eines LSA-Signalschutzes als direkte Überquerung zwischen Marktplatz und der Straße Süßer Grund


Zusätzliche Maßnahmen

Aufgrund der Komplexität des Umbaus der Dörpfeldstraße durch die räumlichen Begebenheiten und Anforderungen werden im Zuge der Vorbereitung der Gesamtmaßnahme weitere  flankierende Maßnahmen ergriffen, welche die Dörpfeldstraße entlasten sollen. So wird die Umsetzung eines generellen Halteverbots entlang der Dörpfeldstraße verfolgt. Die Anlieferung der Geschäfte würde durch die Einrichtung von Ladezonen in den Nebenstraßen erfolgen. Dies wird bereits in der Ladezone Dörpfeldstraße/Friedensstraße umgesetzt. Durch die Einrichtung der Ladezonen erfolgt die Entlastung des Verkehrsflusses. Zusätzlich soll ein Konzept zur nachhaltigen Lieferlogistik (StadtteilHUB) im Rahmen eines Pilotprojekts des Förderprogramms zukunftsfähige Innenstädte und Zentren erprobt werden.

 

Zeitlicher Horizont und Planfeststellung

Um das genannte Vorhaben umzusetzen, wurde die Planung der Variante G mit der BVG abgestimmt. Der Bezirk hat im vierten Quartal ein Büro mit der Erstellung der Bauplanungsunterlagen beauftragt. Seitens der BVG wurden die entsprechenden Planungsunterlagen zum zweigleisigen Ausbau bereits erstellt.

Bei Planungsvorhaben in diesem Umfang ist die Aufstellung der Bauplanungsunterlagen (BPU) vorgeschrieben. Diese werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durch die SenMVKU geprüft. Hierbei werden zudem die Interessen betroffener Institutionen, Bürger*innen, Verwaltungseinheiten, Kommunen etc. erfasst, erörtert und letztendlich bewertet. Viele für die Dörpfeldstraße relevante Akteure wurden allerdings schon im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in die Planungen einbezogen: Stellen des Bezirks, Medienversorger, Behörden oder auch Polizei und Feuerwehr. Als Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens wird ein Planfeststellungsbeschluss getroffen. Sobald dieser bestandskräftig ist, hat die Vorhabenträgerin Baurecht und kann mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren über einen Zeitraum von 24 Monaten erstreckt. Demzufolge ist frühestens 2026 mit einem Beschluss und einem entsprechenden Baubeginn zu rechnen.

Im Rahmen einer vierwöchigen öffentlichen Auslegung der BPU-Unterlagen können die detaillierten Planungen der BVG eingesehen werden. Aus der Planung geht hervor, wo die Straßenbahnhaltestellen liegen – ein Thema, das Adlershof bewegt. Die BPU-Unterlagen wurden der zuständigen Senatsverwaltung Ende 2023 übergeben. Nach erster Sichtung der Unterlagen entscheidet diese, wann und wo die Unterlagen im Bezirk ausgelegt werden. Die Auslegung wird im Amtsblatt und in drei Berliner Tageszeitungen bekannt gegeben. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben Bürger*innen die Möglichkeit, Einwände und Stellungnahmen einzubringen.

Die BVG stellte ihre Planungen mehrfach im Kiezbeirat vor, zum letzten Mal im Dezember 2022. Im Rahmen des Brückenschlags im November 2023, einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des Fördergebiets in Kooperation mit der WISTA, wurden die Adlershofer*innen zuletzt über den Stand der Maßnahme informiert. Sofern Informationen zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens vorliegen, berichten wir auf unserer Website.